Abmahnungen 2016 – immer mehr Onlinehändler haben mit dem Problem zu kämpfen

Der Händlerbund hat in seiner Abmahnstudie 2016 festgestellt, dass Abmahnungen ein wachsendes Problem für Onlinehändler sind. Mittlerweile ist jeder vierte von ihnen mindestens einmal jährlich betroffen. Die Unterschiede für Abmahnungen sind vielschichtig, häufig werden aber Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht angeprangert. Der Umgang mit Abmahnungen kostet zumindest Mühe, oftmals aber auch viel Geld. Grund genug für Onlinehändler, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und den eigenen Webauftritt rechtssicher zu machen.

So wurde die Abmahnstudie 2016 vom Händlerbund durchgeführt

Für die Studie, die hier heruntergeladen werden kann, hat der Händlerbund 534 Onlinehändler befragt. Diese sollten angeben, inwiefern sie mit dem Thema Abmahnungen im Jahr 2016 konfrontiert waren und wie sie damit umgegangen sind. Abgefragt wurde, wie viele Abmahnungen ein Onlineshop im vergangenen Jahr erhalten hat, was die Gründe für die Abmahnung waren, ob die Abmahnung gerichtlich oder außergerichtlich geklärt wurde und welche Kosten die Abmahnungen im Einzelnen verursacht haben. Hierbei sollte aber keine Momentaufnahme erzielt, sondern die Entwicklung der Abmahnungen im E-Commerce sichtbar gemacht werden. Deswegen sollten die Onlinehändler einschätzen, ob sich das Problem der Abmahnungen verbessert oder verschlechtert hat oder ob es gleichgeblieben ist.

Die Ergebnisse der Abmahnstudie 2016 im Überblick

24 % aller für die Studie befragten Onlinehändler haben im vergangenen Jahr mindestens eine Abmahnung bekommen. Somit ist bereits jeder vierte Händler betroffen. In der Vorjahresstudie war es nur jeder Fünfte. Von den Betroffenen haben 84 % eine und 9 % zwei Abmahnungen erhalten. Immerhin 3,3 % hatten aber mit mindestens vier Abmahnungen zu kämpfen. Die Gründe für die Abmahnung betrafen vor allem das Wettbewerbsrecht (53 %) doch auch das Urheberrecht (11 %) und das Markenrecht (10 %) waren betroffen. Unter anderem wurden unzulässige Werbeaussagen oder unerwünschtes Mailing kritisiert, doch auch ein fehlender Hinweis auf die neue OS-Plattform zur Streitschichtung wurde gerügt.

Insgesamt zeigt sich, dass Abmahnungen ein ernsthaftes Problem für Onlinehändler sind. 78 % der Befragten gaben an, dass das Problem für sie mindestens gleichgeblieben ist oder sich sogar noch verschlechtert hat. Lediglich für 22 % ist die Belastung durch Abmahnungen gesunken. Zudem hat die Härte der Abmahnungen deutlich zugenommen. Wurden 2015 noch 21 % der Abmahnungen außergerichtlich geklärt, waren es 2016 nur noch 12 %. Dafür stieg die Zahl der Abmahnungen, die vor Gericht landeten, innerhalb eines Jahres von 7 % auf 13 %. Hierdurch entstehen für die Onlinehändler massive Kosten. 72 % der Abmahnungen überstiegen die 1.000 Euro Grenze und immerhin 6 % hatten einen Wert von mindestens 3.000 Euro.

Diese Konsequenzen sollten Onlinehändler aus der Abmahnstudie 2016 ziehen

Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass Onlinehändler sich mit dem Thema Rechtssicherheit intensiv beschäftigen müssen. Es lohnt sich durchaus, Zeit und Geld zu investieren, um den eigenen Webauftritt rechtssicher zu machen. Hierdurch werden Kosten vermieden, die durch Abmahnungen und Nachbesserungen am eigenen Webauftritt entstehen. Für diese Aufgabe sollte fachmännischer Rat eingeholt werden. Denn gerade im Wettbewerbsrecht sind so viele Dinge zu berücksichtigen, die Laien gar nicht bewusst sind. Durch eine professionelle Überarbeitung des eigenen Shops lässt sich die Zahl der Abmahnungen deutlich reduzieren.

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